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Alles rund um die Familie

Dez. 16, 2020

Alles rund um die Familie

Das Familienrecht ist ein sehr umfassendes Gebiet. Häufig bringt man es mit Scheidungsangelegenheiten in Verbindung. Aber auch vor einer Eheschließung bzw. Eintragung einer Lebenspartnerschaft ist der Gang zu einem entsprechenden Fachanwalt ratsam. Hier lautet das Schlüsselwort wiederum „Ehevertrag“. Ein Ehevertrag ist keine Bürokratie und bringt die Romantik nicht ins Wanken. Alles wird geregelt, man lässt sich gemeinsam beraten, Vereinbarungen werden schriftlich festgehalten: Jeder ist auf der sicheren Seite.

Das Rechtsgebiet Familie schließt aber auch alle möglichen Punkte bezüglich Unterhaltsrecht ein.

Genauso gelagert ist es, wenn es innerhalb der Verwandtschaft mal zu einem heftigen Streit kommen sollte. Auch hierbei ist ein Anwalt für Familienrecht der richtige Partner, der beraten, vermitteln und Familienbande zusammenfügen kann.

Erben für Fortgeschrittene

Manche Leute behaupten, dass es bei Erbschaften grundsätzlich zu Streitigkeiten kommt. Das ist nicht der Fall, kann trotzdem manchmal vorkommen, aber man kann auch von vornherein gegensteuern, damit sich die Angehörigen eines Tages nicht entzweien.
Es ist ratsam, über seine Hinterlassenschaft zu Lebzeiten nachzudenken. Dies ist nicht makaber, sondern zeugt von Weitsicht und zeigt auf, dass man sich um seine Nachkommen sorgt. Es ist grundsätzlich gut, sich schon frühzeitig mit dem Gedanken über ein Testament zu beschäftigen. Zum Beispiel gibt es für Eheleute zur Absicherung diverse Varianten, ein Testament auf Gegenseitigkeit aufzusetzen. Besonders erwähnenswert ist hier das sogenannte „Berliner Testament“. Diese Variante bedeutet, dass das Eigentum erst einmal komplett an den Partner übergeht und erst viel später, im Falle des Ablebens, an die Nacherben. Auf diese Weise wird ausgeschlossen, dass der Trauernde Angst um sein Zuhause haben muss, weil wiederum einer der Nacherben ausgezahlt werden möchte.
Am besten lässt man sich umfassend von einem Anwalt für Erbrecht beraten. Der Fachmann kann nach einer Analyse sofort sagen, was für ein Modell das für den oder die Erblasser passende ist.

Die notarielle Beglaubigung

Der letzte Wille kann handgeschrieben sein. Trotzdem ist es ratsam, wenn nicht sogar unabdingbar, dass dieses Schriftstück von einem Notar beglaubigt wird. Der Notar wird das Testament an das zuständige Amtsgericht weiterleiten, wo es dann für viele Jahre aufbewahrt wird. Eine Verfallszeit oder Höchstaufbewahrungsfrist gibt es nicht.
Sollten sich die Lebensumstände im Laufe der Jahre ändern, sodass das Testament eine andere Form bekommen soll, so kümmert sich der Notar ebenfalls darum. In solch einem Fall wird ein Austausch der beglaubigten Schriftstücke vorgenommen. Die Neufassung wird beim Amtsgericht hinterlegt und die alte Version vernichtet.
Für alle solche Schritte benötigt man kompetente Unterstützung eines Fachanwalts für Erbrecht beziehungsweise eines Notars.
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