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Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht – was muss beachtet werden?

Jan. 14, 2021

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht – was muss beachtet werden?

Wer kommt in einer Mietwohnung für Schönheitsreparaturen auf? Wann darf die Miete erhöht werden? Welche Kosten dürfen auf Wohneigentümer übertragen werden? Diese Fragen stellen für viele Wohneigentümer, Mieter oder Vermieter eine Herausforderung und manchmal auch ein mögliches Konfliktpotenzial dar. Abhilfe schafft hierbei das Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Mietrecht


Beim Mietrecht handelt es sich um eines der umfassendsten Rechtsgebiete, welche die grundsätzlichen Rechte und Pflichten von Vermietern und Mietern regeln. Demzufolge ist auch die Höhe des Mietpreises oftmals rechtlich festgelegt. Denn gilt im Ort des zu vermietenden Objektes eine Mietpreisbremse, darf der maximale Mietpreis die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen. Ist jedoch keine Mietbremse vorhanden, so dürfen auch höhere Mietpreise veranschlagt werden.


Im Falle einer anfallenden Reparatur, wie beispielsweise einer defekten Heizung oder Wasserleitung, liegt es grundsätzlich am Vermieter, diese Schäden wieder zu beseitigen. Jedoch kann der Mieter durch eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag dazu verpflichtet werden, die Kosten für kleinere Reparaturarbeiten selbst übernehmen zu müssen. Allerdings sind den Kosten hierbei enge Grenzen gesetzt, sodass größere Schäden stets vom Vermieter zu begleichen sind.


Wohnungseigentumsrecht


Das Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) ist vor allem für Wohnungseigentümer oder für Kaufinteressenten einer Eigentumswohnung von besonderem Interesse. Denn grundsätzlich beinhaltet dieses Gesetz alle geltenden Rechte und Pflichten, denen die Eigentümer einer Wohneigentumsgemeinschaft unterlegen sind.


Demzufolge sind Eigentümer dazu verpflichtet, zusätzlich zu den anfallenden monatlichen Nebenkosten, welche für die Unterhaltung der Immobilie verwendet werden, auch einen Beitrag zur Instandhaltung der Immobilie zu zahlen. Sollten die dabei entstehenden Instandhaltungsrücklagen für eine anfallende Renovierungsmaßnahme einmal nicht ausreichen, können zusätzliche Sonderumlagen anfallen. Denn gemäß WEG-Recht werden grundsätzlich alle anfallenden Instandhaltungskosten unter den gesamten Wohneigentümern aufgeteilt. Die Aufteilung der fälligen Modernisierungs- und Sanierungskosten erfolgt dabei anhand des jeweiligen Miteigentumsanteils. Demnach ist es ratsam, sich Rücklagen für eventuelle Sonderumlagen zu bilden.



Neben diesen Pflichten verfügen die Wohneigentümer jedoch auch über besondere Rechte. Demnach sind alle Eigentümer und ihre Angehörigen dazu berechtigt, das Gemeinschaftseigentum gleichermaßen zu nutzen. Dabei sollte stets auf einen sorgfältigen Umgang geachtet werden. Zudem kann ein Verkauf einer Wohnung vom Eigentümer selbst organisiert und nach den eigenen Vorstellungen vollzogen werden. Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat hierbei in den meisten Fällen keinen Einfluss auf den Verkauf. Des Weiteren verfügt der Eigentümer bei seiner Wohnung oder seinem Sondereigentum laut WEG-Recht über ein freies Verfügungsrecht. Demzufolge kann die eigene Wohnung frei nach den Vorstellungen des Eigentümers gestaltet und bewohnt werden. Auch eine Vermietung der Wohnung ist dabei möglich.



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